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Ausbildung zur* / zum* Verwaltungsfachangestellten

 

  • Du hast mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss?

 

  • Du bist an der Arbeit mit Gesetzen interessiert und hast keine Angst vor Paragrafen, Formularen und Vorschriften?

 

  • Du kannst dir sowohl die Arbeit im Büro, jedoch auch die Abwechslung durch die Wahrnehmung von Außendienstterminen gut für dich vorstellen?

 

  • Du möchtest eine sichere Vergütung gleich zu Beginn deiner Ausbildung? (Die Ausbildungsvergütung beträgt mit Stand von April 2022 im ersten Ausbildungsjahr 1.068,26 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.118,20 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.164,02 €)

 

  • Du stellst dich gerne neuen Herausforderungen und bist wissensdurstig?

 

  • Dir ist darüber hinaus der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Bürger*innen sowie den Kolleg*innen wichtig?

 

Dann ist die Ausbildung zur*/zum* Verwaltungsfachangestellten genau das Richtige für dich!

 

Während deiner Ausbildung beim Landkreis Northeim durchläufst du die verschiedenen Dezernate und Referate der Kreisverwaltung und bist hierbei Ansprechperson der Bürger*innen für Fragestellungen zu beispielsweise Sozialleistungen, Autopapieren, Arbeitsverträgen oder Baugenehmigungen. Du wirst hierbei möglichst viele Bereiche und die abwechslungsreichen Tätigkeiten kennenlernen, denn es ist wichtig, dass du nach deiner Ausbildung fachlich gut ausgebildet wurdest und selbstständig auf deinem eigenen Arbeitsplatz tätig werden kannst.

 

Durch den Einsatz in vielen verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung Northeim kannst du bereits während deiner Ausbildung feststellen, welche Tätigkeiten du dir für dich nach der Ausbildung vorstellen kannst. Es wird in jedem Fall versucht, hier deine eigenen Wünsche zu berücksichtigen.

 

 

Folgende Aufgaben könntest du zum Beispiel während deiner Ausbildung bearbeiten:

Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay

Ausstellen einer Spielhallen-Erlaubnis

 

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt einerseits eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) sowie andererseits seit dem 01.07.2012 eine glückspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).

 

Für das Ausstellen einer solchen Spielhallen-Erlaubnis ist beim Landkreis Northeim der Fachbereich 21 "Ordnungsangelegenheiten und Vergabe" zuständig.

 

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung

 

Wer Hunde gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

 

Für das Ausstellen einer solchen Erlaubnis ist beim Landkreis Northeim der Fachbereich 25 "Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen" zuständig.

 

Bild von Karen Warfel auf Pixabay
Bild von 3D Animation Production Company auf Pixabay

Ausbildungsförderung: Bewilligung für Schülerinnen und Schüler

 

Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

 

Eine exakte Aussage darüber, ob eine Förderung nach dem BAföG zu erwarten ist und ggf. wie viel, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch die zuständige Stelle erfolgen.

 

Um diese Aufgabe kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs 33 "Jugend- und Beistandschaften".

 

Erteilung von Baugenehmigungen

 

Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

 

Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Fachbereich 41 "Bauverwaltung" zuständig.

Bild von Lorenzo Cafaro auf Pixabay
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Zulassung von Fahrzeugen

 

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich. Hierum kümmert sich unter anderem der Fachbereich 24 "Straßenverkehr".

Beförderung aufgrund einer Behinderung

 

Schülerinnen und Schüler die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung nicht in der Lage sind den Schulweg in angemessener Zeit ohne fremde Hilfe zurückzulegen, haben, ohne Rücksicht auf die Mindestentfernung, einen Anspruch auf Beförderung zur Schule oder Erstattung der notwendigen Aufwen­dungen. Der Nachweis der Beförderungsbedürftigkeit geschieht in der Regel durch ein ärztliches Attest. Für diese Aufgabe ist der Fachbereich 12 "Schule und Kultur" verantwortlich.

Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

 

Du wünscht dir darüber hinaus noch weitere Informationen?

Dann schaue dir gerne den  Flyer Verwaltungsfachangestellte oder die Broschüre des NSI zum Ausbildungsberuf der*/des* Verwaltungsfachangestellten und besuche die Homepage der Kommunalen Hochschule für Verwaltung.

 

Natürlich steht dir für alle Fragen auch gerne die Ausbildungsleitung des Landkreises Northeim, Henrike Weidner, per Mail unter oder telefonisch unter 05551 - 708 354 zur Verfügung.

 

Die Stellen für eine Ausbildung zur* / zum* Verwaltungsfachangestellten werden in der Regel jedes Jahr nach den Sommerferien für das jeweils darauffolgende Jahr hier ausgeschrieben.

 

Außerdem hast du die Möglichkeit, dich hier für einen Newsletter anzumelden, um tagesaktuell über neu veröffentlichte Ausbildungsstellen informiert zu werden.